Rechtsgrundlage bestätigt
Die weinbaupolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion und Vorsitzende des Landtagsausschusses für Landwirtschaft und Weinbau, Christine Schneider, erklärt, die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Koblenz lässt keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Weinwerbeabgabe aufkommen. Laut Zeitungsberichten sähen die Richter die deutsche Weinwirtschaft im transnationalen Wettbewerb benachteiligt und hielten eine Sonderabgabe für Marketing für gerechtfertigt. Ein Mosel-Winzer hatte gegen die Abgabe an den Deutschen Weinfonds geklagt.
„Das Gericht hat Punkt für Punkt alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die Weinwerbeabgabe geprüft und ist dabei zu einer klaren Beurteilung gekommen“, erklärt die Abgeordnete. „Die Unterschiede der Weinbauwirtschaft zu den anderen Bereichen der Land- und Forstwirtschaft sind präzise dargestellt und bewertet. Wir hoffen, dass die Organisationen der regionalen Weinwerbung wieder gelassener in die Zukunft blicken können.“
Die regionale Weinwerbung sei für die rheinland-pfälzischen Anbaugebiete, die sich auf einem hart umkämpften internationalen Markt durchsetzen müssen, wichtig, betonte Schneider. „Der gute Name und der Charakter unserer Weinbauregionen müssen nicht nur im Produkt selbst stecken. Sie müssen auch täglich ausgesprochen werden und in aller Munde sein. Das schafft kein Einzelbetrieb allein, das geht nur gemeinschaftlich im Chor. Es ist gut zu wissen, dass diesem Chor der Lautsprecher nicht so einfach abgeschaltet werden kann.“
Ältere Pressemitteilungen suchen?
Hier finden Sie Bilder zum Download in Druckqualität
Fotomaterial zu aktuellen Ereignisen und Bilder von CDU-Politikern.
Zur Bilddatenbank
Im Medienarchiv finden Sie Interviews und Mitschnitte von Auftritten der Politiker der CDU Rheinland-Pfalz
Die Pressestelle der CDU
Hinweise und Fragen können Sie als Journalist direkt an unsere Pressestelle richten. Hier finden Sie die notwendigen Kontakt-Daten.