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Besser für die Menschen. CDU-RLP
10.09.2010 06:06

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14.10.04 15:13 Alter: 6 Jahre

AUF HALBEM WEG STEHEN GEBLIEBEN

 


   
Sachstand und Bewertung des neuen Rundschreibens
zur Zulässigkeit von Windkraftanlagen

 

 

 

 


Pressekonferenz der CDU-Landtagsfraktion mit dem umweltpolitischen Sprecher Alexander Licht

 

 

 

 

 

Die derzeitigen Überlegungen der Landesregierung zur längst überfälligen Neufassung des Rundschreibens zur Zulässigkeit von Windkraftanlagen gehen noch nicht weit genug und sind noch nicht frei von Widersprüchen. Sie erfüllen in ihrer aktuellen Form noch nicht die Ansprüche zum Schutz der Menschen vor negativen Auswirkungen der Windenergienutzung. Dies ist das Ergebnis der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten, in dem die Landesregierung auf Antrag der CDU-Fraktion über den aktuellen Stand der Vorbereitungen zu berichten hatte.

Insbesondere nachzubessern sind die Abstandsvorgaben zu Wohnbebauungen. Die Regionalplanung braucht Klarheit zum Umgang mit Waldgebieten. Scheinlösungen auf halbwissenschaftlicher Grundlage müssen ad acta gelegt werden.

Die CDU hält an ihrer Forderung von mindestens 1.000 Meter Abstand von Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen fest. Der Abstand muss mit Nabenhöhe von über 120 Meter wachsen. Hier macht der Entwurf Abstriche und Einschränkungen, hinsichtlich des Siedlungscharakters, die vor Ort nicht akzeptabel sein können.

Waldgebiete sind wirksam und konsequent vor dem Eindringen von Windenergieanlagen zu schützen. Es ist anzuerkennen, dass der Entwurf offenbar wenigstens nicht hinter dem bisherigen Stand zurückbleiben will, aber eine Klarstellung ist mit Blick auf die regionalplanerisch bereits geschaffenen Fakten herbeizuführen.

Die Landesregierung muss ihr Projekt Windenergie im Wald endlich begraben. Dazu ist sie offenbar noch nicht bereit.

 

Das monatelange Hick-Hack um die Neufassung des Rundschreibens muss endlich zum Schluss kommen. Kompromisse zu Lasten der Menschen in Rheinland-Pfalz sind nicht akzeptabel.

Wie die Landesregierung im Umweltausschuß ausgeführt hat, plant sie jetzt, im neuen Rundschreiben einen Abstand von mindestens 1.000 Meter zu Wohngebieten vorzusehen. Das ist zwar ein Fortschritt gegenüber der vielfachen Ablehnung der Forderung der CDU nach einem Mindestabstand von 1000 Meter. Die neue Regelung geht aber nicht weit genug, weil sie nur für Wohngebiete gelten soll und weitere Vorbehalte macht. Dies wird den unterschiedlichen Charaktern von Wohnsiedlungen und Wohnbebauungen in Rheinland-Pfalz nicht gerecht und ist nicht umfassend genug. Mischgebiete im ländlichen Raum dürfen nicht ausgeschlossen sein. Die CDU fordert deshalb generell einen Mindestabstand von 1000 Meter zu allen Wohnbebauungen und die Erhöhung des Abstandes bei Nabenhöhen von mehr als 120 Metern.

Im Gegensatz zu den bisherigen Erklärungen räumte die Landesregierung ein, dass nach den bisherigen Rundschreiben Waldgebiete wegen ihres landschaftlichen Charakters und ihrer Funktionen nicht bzw. eingeschränkt für Windkraftnutzung in Frage kommen sollten. Auch das ist ein Fortschritt gegenüber bisherigen Belehrungsversuchen, dass man insoweit das Rundschreiben mißverstanden hätte. Es reicht aber nicht aus, den vollständigen Ausschluß von Windenergie im Wald nur für Naturschutzgebiete, Naturwaldreservate oder Naturparkkernzonen o. ä. zu proklamieren. Die CDU will ein konsequentes Nein zu Windenergie im Wald, weil es sich hier um eine Scheinlösung handelt, die Probleme schafft, statt sie zu lösen. Auf jeden Fall stellt sich das Rundschreiben aber in einen Gegensatz zu regionalplanerischen Entscheidungen, die den Wald, wie bereits im Bereich Koblenz-Westerwald geschehen, für die Windenergie geöffnet haben, offenbar in irrigem Vorgriff auf eine aufgeweichte Fassung des Rundschreibens. Hier muss die Landesregierung Klarheit schaffen.

Die Landesregierung hat bisher noch nicht auf die Umsetzung des halbwissenschaftlichen Gutachtens zum Thema Windenergie im Wald verzichtet. Dieses Projekt ist aber vor dem Hintergrund des Rundschreibens keineswegs haltbar, unbeschadet der Tatsache, dass das Gutachten aufgrund seiner methodischen und fachlichen Mängel ohnehin keine Grundlage für eine derartige Entscheidung sein kann. Die Landesregierung darf die Tür nicht öffnen für die Nutzung der Windenergie im Wald, sonst gibt es kein Halten mehr. Das kann niemand ernsthaft wollen.

Nebenbei ist es bemerkenswert, dass die Landesregierung im neuen Rundschreiben offenbar Ausführungen zur Eiswurfproblematik und zum Schattenwurf durch Windkraftanlagen plant. Auch dies ist ein gewisser Fortschritt gegenüber der bisherigen Haltung, der zur Folge diese Aspekte praktisch irrelevant waren. Es kommt aber darauf an, die richtigen Konsequenzen hieraus zu ziehen, und dies spricht für konsequente Abstände und für den Ausschluß von Waldgebieten. Zum Thema Brandgefahren liegt eine aktuelle Große Anfrage der CDU-Fraktion vor, um auch diesen Aspekt zu vertiefen.

 

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