Hintergrund

Ende März diesen Jahres veröffentlichte das Institut für Demoskopie, Allensbach im Auftrag der Vodafone Stiftung die Studie "Aktuelle Fragen zur Schulpolitik und das Bild der Lehrer in Deutschland". In diesem Zusammenhang wurde nach den dringlichen bildungspolitischen Anliegen der Bürger gefragt. 74 Prozent der befragten Rheinland-Pfälzer sehen im Vergleich zu ihren Mitbürgern der anderen Bundesländer den Unterrichtsausfall mit weitem Abstand als vordringliche bildungspolitische Aufgabe an.

In einer nicht repräsentativen Internetumfrage der CDU-Landtagsfraktion aus dem Jahr 2008 gaben Eltern und Schüler den temporären Unterrichtsausfall mit durchschnittlich gut 9 Prozent an und bestätigen somit die in der Allensbach-Umfrage zu Tage getretenen Sorge.

Dagegen spricht Bildungsministerin Doris Ahnen seit Jahren von einer „guten Unterrichtsversorgung” und die SPD-Landtagsfraktion von einer Überversorgung diverser Schularten mit Lehrerstellen.

Wie passen diese beiden Standpunkte zusammen?

Wer hat recht – Die Landesregierung oder die Bürger?


Temporärer Unterrichtsausfall in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz herrscht ein temporärer Unterrichtsausfall von 5 bis 7 Prozent und nicht wie von der Landesregierung schöngerechnet von 1 bis 3,65 Prozent.

Rechnet man die Ausfallzeiten des temporären und strukturellen Unterrichtsausfalls exemplarisch an einer Klasse der jeweiligen Schulart aus, so ergeben sich Ausfallzeiten von durchschnittlich 18 Schultagen pro Jahr also dreieinhalb Wochen.

Dieses Schuljahr würde also am 8. Juni 2010 enden.


Datengrundlage

Die verwendeten Zahlen beruhen ausschließlich auf dem vom Ministerium bereit gestellten Datenmaterial. Insbesondere nehmen wir auf die Große Anfrage der CDU-Landtagsfraktion zum temporären Unterrichtsausfall (Drs. 15/4417) Bezug.


Begründung der unterschiedlichen Ergebnisse

Was bedeutet Unterricht?

Von einer gehaltenen Unterrichtsstunde kann man sprechen, wenn folgende Eckpunkte erfüllt sind:

  1. die Anwesenheit von Schülern an der Unterrichtsstunde,

  2. die Anwesenheit einer Lehrkraft, sowie

  3. die pädagogisch-didaktische Strukturierung und Vorausplanung der Unterrichtsstunde.

Vor dem Hintergrund dieser Definition sind aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion die Regulierungsmethoden "Selbstbestimmtes Lernen" und "Umorganisation" kein Unterricht sondern kaschierter Unterrichtsausfall.

Im Falle des "selbstbestimmten Lernens" fehlen die aktive Anwesenheit einer Lehrkraft sowie die planvolle, didaktische Organisation der Unterrichtsstunde. Zudem wird diese Regulierungsmethode auch von anderen Bundesländern wie z.B. Nordrhein-Westfalen nicht als Unterrichtsvertretung gewertet.

Im Falle der Regulierungsmethode "Umorganisation" werden zwei Klassen parallel von einer Lehrkraft beaufsichtigt oder beide Lerngruppen werden zusammengelegt. Bei durchschnittlichen Klassengrößen von 20 bis 30 Schülern können durch eine Zusammenlegung zweier Klassen keine pädagogisch sinnvollen Gruppengrößen erreicht werden, ganz zu schweigen von den fehlenden Raumkapazitäten, die solche Gruppengrößen fassen könnten. Zudem sind bei einer Mitbeaufsichtigung einer Klasse eine sinnvolle pädagogische Strukturierung der Stunde sowie die kontinuierliche Anwesenheit des Lehrers nicht gewährleistet.


Zahlen und Fakten

Berücksichtigt man diese Vorbedingungen, ergeben sich die folgenden Zahlen zum Unterrichtsausfall in Rheinland-Pfalz, gegliedert nach Schularten:

Schulart

struktureller Unterrichts-ausfall

temporärer Unterrichts-ausfall lt. Regierung

Stillarbeit

Umorga-nisation

tatsächlicher temporärer Unterrichts-ausfall

Defizit insgesamt

GHS/HS

1,8 %

1,20 %

0,18 %

4,91 %

6,29 %

8,0 %

GS

- 0,7 %

6,3 %

FÖR

3,9 %

1,30 %

0,16 %

5,51 %

6, 97 %

10,6 %

RS

2,5 %

3,17 %

0,49 %

2,70%

6, 36 %

8,7 %

GY

2,8 %

3,47 %

0,87 %

0,85 %

5,19 %

7,8 %

BBS

6,2 %

3,65 %

0,86 %

1,33 %

5,84 %

11,7 %

IGS

3,2 %

2,39 %

0,92 %

2,49 %

5,80 %

8,8 %

RGS/ R+

1,7 %

1,29 %

0,25 %

5,22 %

6,76 %

8,4 %


Einzelergebnisse

An einigen Schulen werden bis zu 24 Prozent des Unterrichts durch Klassenzusammenlegungen oder Mitbeaufsichtigungen erteilt. Diese Regulierungsmethode ist insbesondere an Förderschulen und Grundschulen weit verbreitet.

Die Regulierungsmethode des „selbstbestimmten Lernens“ ist insbesondere an Gymnasien häufig vertreten. Dort werden an einigen Schulen bis zu 3,5 Prozent des Unterrichts in freier Arbeit der Schüler „erteilt“.

Bedenklich ist, dass der Unterrichtsausfall sowie die Regulierungsmethoden der Umorganisation und der Einsatz unzureichend ausgebildeter externer Kräfte (PES) insbesondere an den Förderschulen am größten sind. An diesen Schulen werden bis zu 36 Prozent des Unterrichts von diesen Kräften erteilt. Vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen der Förderpädagogik ist dies ein unhaltbarer Zustand.

Wenn man den Unterrichtsausfall (temporär und strukturell) insgesamt betrachtet, fehlen den rheinland-pfälzischen Schülern je nach Schulart zwischen  2,5 und 5 Wochen Unterricht.

Durchschnittlich fehlen den rheinland-pfälzischen Schülern dreieinhalb Wochen Unterricht.


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