Ankerzentren für Flüchtlinge - Dreyer im Widerspruch zum Koalitionsvertrag

10.05.2018

Die Ministerpräsidentin stellt sich mit Ihrer Haltung gegen den eigenen Koalitionsvertrag.

Mit ihrer Ablehnung von Ankerzentren für die Unterbringung von Flüchtlingen und der Regelung der Zuwanderung stellt sich Frau Dreyer gegen den von ihr selbst mit verhandelten Koalitionsvertrag im Bund, so Günther Schartz, stellv. Landesvorsitzender der CDU Rheinland-Pfalz.

Mit dieser Aussage und der damit verbundenen Weigerung eine solche Einrichtung überhaupt einmal zu prüfen springe die Landesregierung viel zu kurz und verweigere sich Überlegungen einer optimierteren Flüchtlingsbetreuung  und Integration. Die aktuell immer wieder auftretenden Probleme in den Einrichtungen forderten aber eine Befassung mit deren Strukturen. Besonders die zunehmende Zahl gescheiterter Abschiebungen belege die schwierige Situation in den AfA `s und vermehrter Vollzugsdefizite.

Bund plant Bündelung von Kompetenzen in den Ankerzentren

Der Bund plant die Einrichtung der Ankerzentren in verschiedenen Regionen Deutschlands. Bisher haben Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen ihr Interesse bekundet. In den Ankerzentren sollen das Bundesamt für Migration, die Oberen Ausländerbehörden, Außenstellen der Verwaltungsgerichte, aber auch eine unabhängige Rechtsberatung angesiedelt werden. Für die Flüchtlinge gilt Residenzpflicht. Die Aufenthaltsdauer soll nach Vorstellungen von Bundesinnenminister Seehofer bei Alleinreisenden bis zu 18 Monaten, bei Familien 6 Monate liegen. Die Versorgung soll durch Sachleistungen gewährleistet werden.

Zersplitterung führt zu Vollzugsdefiziten

Nach Auffassung von Schartz, der auch Landrat im Kreis Trier-Saarburg ist, welcher die Ausländerbehörde in der Aufnahmeeinrichtung Hermeskeil führt, muß die Einrichtung von Ankerzentren konsequent geprüft werden. Nach den Erfahrungen seiner Behörde müßten in den Aufnahmeeinrichtungen die Kompetenzen stärker gebündelt werden. Die von Seehofer vorgeschlagene Ansiedlung der Oberen Ausländerbehörde, also in Zuständigkeit der Länder, sei dort effektiver als die kommunale Zuständigkeit. Die Zersplitterung der Kompetenzen mache sich aktuell bei den vielen Vollzugsproblemen in den Abschiebungen bemerkbar.

Vorgehen aus „einer Hand“ muß das Ziel sein

In den Ankerzentren könne mit der vom Bund vorgeschlagenen Verfahrensweise eher ein „Vorgehen aus einer Hand“ gewährleistet werden.
Das alles abzulehnen ohne näher hinzuschauen und auch das Gespräch mit den kommunen dazu nicht einmal zu suchen, sei der Problemstellung nicht gerecht, so Schartz.Die Regierung und das Integrationsministerium müssten sich dieser Sache nochmals annehmen. Im Übrigen sei auch der Landtag gefragt sich mit dieser Thematik zu befassen.