
„Die Aussagen von Frau Ahnen sind nicht neu. Bereits im September 2016 hat die Krankenhausgesellschaft dargestellt, dass die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz einen Investitionsbedarf von 309 Mio.€ jährlich haben“, erklärt Schartz. Die angekündigten 123 Mio.€ seien nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“. „Die Finanzierungslücke besteht schon seit Jahrzehnten. Die Förderung ist seit Jahren auf der Höhe von 119 Mio.€ geblieben, trotz massiver Preissteigerungen. 3 Mio.€ fallen da kaum ins Gewicht“, so Schartz weiter.
Man müsse außerdem beachten, dass ca. 70 Mio.€ aus dieser Summe für Großinvestitionen genommen werden, die anderen knapp 50 Mio. € würden nach einem Schlüssel als sogenannte pauschale Investitionsförderung an alle Krankenhäuser gezahlt, sodass gerade bei kleinen Häusern durchaus nur 300.000€ oder 400.000€ ankommen, aus dem dann beispielsweise medizinische Großgeräte gekauft werden sollen.
Günther Schartz ergänzt: „Die Krankenhäuser scheuen mittlerweile die Antragstellung, weil das Land sie mit langwierigen Förderverfahren überzieht. Auch deshalb lädt die Krankenhausgesellschaft am 13. Februar 2017 zu einer Veranstaltung mit dem Ziel einer Neuregelung der Krankenhausinvestitionsfinanzierung ein. Das Förderverfahren für größere Investitionen ist nicht auskömmlich, sondern auch noch kompliziert, was angesichts der ständigen Innovationen im medizinischen Bereich dann auch nicht mehr zeitgemäß ist. Wie will sich bei diesen Bedingungen ein Krankenhaus noch fortentwickeln können?“
Es sei keine Güte des Landes, dass man den gleichen Betrag dazu gibt – vielmehr sei es seine Pflicht. Das Krankenhausstrukturgesetz des Bundes habe mit Zustimmung aller Bundesländer festgelegt, dass die Länder verpflichtet sind, die gleiche Summe zusätzlich zur aktuellen Förderung dazu zu geben.
„Reine Zahlenkolonnen von Frau Ahnen spiegeln keineswegs die aktuellen Bedürfnisse der Krankenhäuser bzw. den Investitionsstau der Krankenhäuser wieder“, so Schartz abschließend.
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