Jugendliche Flüchtlinge dürfen nicht zur Schule

15.01.2016

Aktuell werden jugendliche Flüchtlinge, die das 18. Lebensjahr überschritten haben, von Berufsschulen im Land abgewiesen.

Dies beruht auf einer Weisung des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums. CDU-Landesvize Günther Schartz kritisiert diese Verfahrensweise heftig. „Diese jungen Menschen, die oft eine hohe Motivation mitbringen, werden vom Schulbesuch ausgeschlossen, nur weil formal keine Schulpflicht mehr bei Volljährigkeit besteht“, so Schartz, der auch Landrat im Kreis Trier-Saarburg ist.

In der Region Trier haben mehrere Berufsbildende Schulen eigene Bildungsgänge für diese Gruppe junger Flüchtlinge eingerichtet. Die Jugendlichen werden in eigenen Klassen des Berufsvorbereitungsjahres unterrichtet, den sogenannten "BVJ-S". Das „S“ steht für den Schwerpunkt Sprache. Je nach Fortschritt der Sprachkenntnisse werden die jungen Menschen dann nach und nach in den normalen Berufsschulunterricht überführt.

Erprobtes Verfahren wird durch Weisung zerstört

„Dieses erfolgreich erprobte Verfahren wird durch die Weisung aus Mainz an die Schulleiter jetzt zerstört. Wenn keine neuen Schüler mehr aufgenommen werden können, dann laufen die bereits eingerichteten Klassen aus. Schlimmstenfalls muß dann sogar die laufende Beschulung von Jugendlichen Flüchtlingen, die älter als 18 Jahre sind, beendet werden", so Schartz. Sozial-karitative Träger der Flüchtlingshilfe verzichten deshalb zur Zeit sogar darauf über 18 Jahre alte Flüchtlinge an Berufsschulen anzumelden, weil sie ja doch abgewiesen würden.

Der Kreis Trier-Saarburg hat deshalb für seine beiden Berufsschulen in Hermeskeil und Saarburg und für das kreiseigene Bathasar-Neumann-Technikum in Trier eine Finanzierung des Unterrichtes einen Betrag von 600.000 Euro in den Haushalt 2016 eingestellt und sucht jetzt bei der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dem Land und Stiftungen nach Partnern, um die Finanzierung zu sichern. Damit soll zumindest sichergestellt werden, daß Jugendliche mit Bleibeperspektive und mit einem Schuleintrittsalter bis 21 Jahre in den kreiseigenen Schulen beschult werden können. In der kreisfreien Stadt Trier besteht das gleiche Problem an den dortigen Berufsbildenen Schulen in Trägerschaft der Stadt Trier.

"Leider ist das aber nur eine halbherzige Lösung. Richtig wäre eine Organisation über die staatliche Schulerwaltung des Landes", so der CDU-Landesvize. In Bayern habe man ein landesweites Netz an Berufsintegrationsklassen eingerichtet und biete flächendeckend für jugendliche Flüchtlinge bis zu einem Schuleintrittsalter von 21 Jahren eigene Klassen mit gesondertem Lehrplan an. Weitere Integrationsschritte zur beruflichen Ausbildung schließen sich an, zum Teil ko-finanziert durch EU-Fördermittel. Für das laufende Schuljahr plant Bayern mit 740 Klassen dieser Art für bis zu 13.500 Schülerinnen und Schüler.

Rheinland-Pfalz liegt hier im Rückstand

Dies zeige den Rückstand von Rheinland-Pfalz in diesem Bereich deutlich, so Schatz. Es sei für die jungen Menschen schädlich, wenn sich das Bildungsministerium nur deshalb weigere, etwas für diese Gruppe zu tun, weil man die Finanzierungslast beim BAMF sehe. Duch diese Paragraphenreiterei werde auch der rheinland-pfälzischen Wirtschaft ein "Bärendienst" erwiesen, denn die unnötige Blockade verhindere nicht nur eine Integration, sondern auch den Nachwuchs von motivierten Fachkräften. Den Worten des Landes zur Integration müssten dann auch Taten folgen, was zumindest bei dieser Gruppe von Flüchtlingen nicht der Fall sei. Bei Flüchtlingen an Realschulen+ und Gymnasien mache man die Einschränkung der Altersgrenze ja auch nicht.

"An anderer Stelle greifen einige Regelungen für Jugendliche über 18 bis 23 Jahre ja auch", erklärte Günther Schatz, insofern sei es falsch, dies nicht auf die Schulpflicht auszudehnen.