
„Die sehnsüchtig erwartete Modernisierung des Verkehrsnetzes in Rheinland-Pfalz hat eines der größten Etappenziele auf dem Weg zur Verwirklichung genommen“, sagt Patrick Schnieder mit großer Freude in Berlin. „Wenn der Deutsche Bundestag am Freitag den Bundesverkehrswegeplan verabschiedet, stehen wichtige Projekte wie der A1-Lückenschluss, die zweite Rheinquerung bei Wörth oder der Ausbau der B 10 im Vordinglichen Bedarf.“
Damit wurde diesen Projekten die höchstmögliche Priorität bei der Realisierung der bundesweit geplanten Infrastrukturprojekte in den kommenden 15 Jahren eingeräumt. „Bundesregierung und Bundestag setzen damit ein eindeutiges Zeichen“, erklärt der Generalsekretär der CDU Rheinland-Pfalz und Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bundesverkehrswegeplan.
Viele der nun vordringlich eingestuften rheinland-pfälzischen Projekte befanden sich bereits im Bundesverkehrswegeplan 2003 in dieser Kategorie. Dazu äußert Schnieder: „Zwölf Jahre waren offensichtlich nicht ausreichend, um zumindest mit der Planung derartig wichtiger Projekte zu beginnen. Der Bund hat nun erneut seinen Willen bekräftigt, die rheinland-pfälzischen Projekte zu finanzieren. Für weitere Verzögerungen fehlt mir daher jedwedes Verständnis.
Die Bürger von Rheinland-Pfalz erwarten jetzt zurecht, dass die Landesregierung die Planung aller Projekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfes mit Planungsrecht im Sinne einer zügigen Verbesserung der verkehrlichen Situation vorantreibt.“ Den Bürgern müsse bewusst sein, dass die Mittel, die aufgrund nicht abgeschlossener Planungen nicht abgerufen werden, in andere Bundesländer fließen, obwohl sie eigentlich für Rheinland-Pfalz bestimmt waren.
Zukunftsprogramm
Als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bundesverkehrswegeplan hat Schnieder in der Vergangenheit an vielen Planungsrunden und Vorbereitungen teilgenommen. „Dass derart viele rheinland-pfälzische Projekte im neuen Bundesverkehrswegeplan so hoch eingestuft wurden, beweist, wie wichtig eine leistungsfähige Infrastruktur für die Entwicklung des gesamten Landes ist“, so Schnieder. Betrugen die Investitionsmittel für rheinland-pfälzischen Straßenprojekte des Vordringlichen und Weiteren Bedarfes mit Planungsrecht im Jahr 2003 noch 2,53 Mrd. Euro, stiegen sie im diesjährigen Entwurf um mehr als 50 Prozent auf 3,80 Mrd. Euro an.
„Der Bundesverkehrswegeplan ist mit 270 Mrd. Euro nicht nur das größte Zukunftsprogramm der deutschen Infrastrukturgeschichte, er setzt in Rheinland-Pfalz auch wichtige Akzente für die Entwicklung des ländlichen Raums. Ich freue mich über diese deutliche Positionierung und erwarte jetzt von der Landesregierung in Mainz, dass sie ihren Ankündigungen Taten folgen lässt, die Planung für die enthaltenen Projekte abschließt und endlich Baurecht schafft. Es gibt keine Ausreden mehr“, erklärt Schnieder.
Neben den bereits erwähnten Projekten sind auch der Bau von sieben zweiten Schleusenkammern an der Mosel, die Fahrrinnenvertiefung am Mittelrhein und die Westumfahrung Trier im Vordringlichen Bedarf enthalten. Schnieder erklärt hierzu: „Die Landesregierung hatte die Westumfahrung ursprünglich gar nicht für den Bundesverkehrswegeplan vorgesehen. Erst auf Initiative der CDU wurde sie angemeldet. Dass der Moselaufstieg nun bei der ersten Prüfung direkt die Kategorie der wichtigsten Projekte eingestuft wurde, ist nicht nur ein gutes Signal für die Region, es zeigt auch, wie falsch die Landesregierung den Bedarf der Maßnahme eingeschätzt hat.“
Schienenprojekte
Im Bereich der Schienenprojekte befinden sich die Schienenverkehrs-Entlastungsstrecke für das Mittelrheintal sowie die als „Variante Pink“ bezeichnete Tunnelertüchtigung zwischen St. Goar und Oberwesel im sogenannten Potentiellen Bedarf. Hier dauert die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung noch an und sofern diese positiv ausfällt, rücken die Projekte in den Vordringlichen Bedarf nach.
Gut für Rheinland-Pfalz sind auch die Erfolge, die noch während der letzten parlamentarischen Beratungen erzielt werden konnten. Nicht jedes Projekt fand sich in der erhofften Kategorie wieder. Aus diesem Grunde plädierte Schnieder in Gesprächen mit dem Bundesverkehrsministerium für eine erneute Betrachtung verschiedener rheinland-pfälzischer Projekte. Gemeinsam mit den Wahlkreisabgeordneten Antje Lezius MdB und Julia Klöckner MdL konnte Schnieder schließlich die nachträgliche Aufstufung der Ortsumfahrung Martinstein in den Vordringlichen Bedarf erreichen. Sie hat damit beste Aussichten auf Realisierung. Zudem wurden die Ortsumfahrungen Nister-Möhrendorf sowie Rothenbach und Langenhahn in die zweithöchste Kategorie, den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht, aufgenommen. Für diese Projekte ist das Land aufgerufen, schnellstmöglich die Planung abzuschließen und Baurecht vorzulegen, da die Projekte dieser Kategorie Investitionsmittel, die für andere Projekte nicht abgerufen werden, erhalten können.
Hintergrund:
Mit dem Bundesverkehrswegeplan entscheidet der Deutsche Bundestag, welche Bundesverkehrswege in den nächsten 15 Jahren aus- oder neugebaut werden sollen. Für eine Realisierung ist die Einstufung in eine hohe Dringlichkeitskategorie wie den Vordringlichen Bedarf oder den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht erforderlich. Der Bund stellt die Finanzmittel für den Bau bereit, die Bundesländer sind für die zügige Planung und Ausführung der Bauvorhaben verantwortlich. Erst wenn die Länder vollständige Planunterlagen vorlegen, kann mit dem Bau eines Bundesverkehrswegeplan-Projektes begonnen werden. Der nächste Bundesverkehrswegeplan wird voraussichtlich im Jahr 2030 beschlossen.
Empfehlen Sie uns!