Information zum Thema Straßenausbaubeiträge

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Umfrage Ausbaubeiträge

Ihre Meinung zählt!

Straßensanierung ja – Kosten für Bürger: nein!

In immer mehr Bundesländern wir die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge diskutiert. So auch in Rheinland-Pfalz. Für uns sind Straßen Teil der Infrastruktur und damit der Daseinsvorsorge.

Deshalb fordern wir:

  • Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz und Ersetzen des Anliegeranteils durch Landesmittel
  • Erhalt der Planungs- und Entscheidungshoheit vor Ort
  • Entwicklung eines effektiven Zuschussverfahrens

​Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger, Räte, Verwaltungen und Gerichte finanziell entlasten!


 

Die Straßenausbaubeiträge stellen in immer mehr Kommunen im ganzen Land einen Zankapfel dar, sie erzeugen einen hohen Verwaltungsaufwand, führen zu zahlreichen Rechtsstreiten und stellen eine erhebliche finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger dar. Die Abschaffung wäre ein mutiger Schritt nach vorne und genau dafür sprechen sich die CDU-Landtagsfraktion und die kommunalpolitische Vereinigung der CDU Rheinland-Pfalz aus. Schließlich würden zugleich die Verwaltungen vor Ort, die Gerichte und die Bürgerinnen und Bürger entlastet.

In den Antworten zu den folgenden Fragen erfahren Sie, wie die Anliegeranteile künftig aus dem Landeshaushalt übernommen und die Kommunen vor zusätzlichen Lasten geschützt werden sollen.

Information zum Thema Straßenausbaubeiträge

Was sind Straßenausbaubeiträge?

Von den Gemeinden in Rheinland-Pfalz müssen Straßen nicht nur hergestellt, sondern auch unterhalten werden. Straßenausbaubeiträge dienen den Gemeinden herbei bei der Deckung der Kosten. Die Straßenausbaubeiträge dürfen nur für kommunale Straßen und nicht für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen verwendet werden.

Was sind Erschließungsbeiträge?

Erschließungsbeiträge sind von den Straßenausbaubeiträgen zu trennen. Sie fallen nur dann an, wenn ein Grundstück durch die erstmalige Herstellung von Straßen und sonstigen Einrichtungen baulich nutzbar gemacht und damit erschlossen werden. Diese Regelungen sollen auch in Zukunft unverändert gelten.

Wie werden Straßenausbaubeiträge bisher erhoben?

Zurzeit werden die Anlieger je nach Entscheidung der Gemeinde (Gemeinderat) entweder durch Einmalbeiträge oder durch wiederkehrende Beiträge an der Finanzierung des Straßenausbaus beteiligt. Die Entscheidung in welcher Form die Beiträge erhoben werden regeln die Gemeinden vor Ort auf Grundlage ihrer Satzung. Dies führt immer wieder zu Streit in den Gemeinderäten und der Bürgerschaft.

Welche Kosten entstehen bei Einmalbeiträgen?

Einmalbeiträge fallen, wie das Wort bereits sagt, nur einmal an und können vier- oder fünfstellige Summen erreichen. Sie dürfen auch nur für den Ausbau einer einzelnen Verkehrslage, z.B. einer ganz bestimmten Straße, in der die Anlieger wohnen, verwendet werden.

Wie hoch sind die Anliegeranteile bei den Einmalbeiträgen?

Die Höhe der Anliegeranteile richtet sich nach der Einstufung seiner Straße in eine bestimmte Wertigkeit; als Straße mit …
 geringem Durchgangs- aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr (Anliegeranteil 75 %)
 erhöhtem Durchgangsverkehr aber mit überwiegendem Anliegerverkehr (Anliegeranteil 60 %)
 überwiegendem Durchgangsverkehr                  (Anliegeranteil 40 %)
 ganz überwiegendem Durchgangs- aber wenig Anliegerverkehr     (Anliegeranteil 30%)
Der Gemeindeanteil liegt dann je nach Straßeneinstufung zwischen 25% und 70%.

Wie hoch sind die Anliegeranteile bei den wiederkehrenden Beiträgen?

Da man aus diesem Grund davon ausgeht, dass alle Einwohner alle Straßen gleichermaßen nutzen, wird auf eine Einstufung der Wertigkeit verzichtet. Für den Ausbau einer jeden Straße beträgt der Gemeindeanteil in der Regel 30%.  Alle Bürger, ob Anlieger oder nicht, zahlen 70%.

Welche Kosten entstehen bei wiederkehrenden Beiträgen?

Wiederkehrende Beiträge sind öfter zu bezahlen und fallen dementsprechend geringer aus. Sie werden aber von allen Anliegern einer Gemeinde oder einer zu bildenden Straßenabrechnungseinheit gezahlt.

Was schlägt die Kommunalpolitische Vereinigung vor?

Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wäre ein mutiger Schritt nach vorne, der zugleich die Verwaltung vor Ort, die Gerichte und die Bürgerinnen und Bürger entlastet. Bei sprudelnden Steuereinnahmen könnte man den Bürgern dadurch etwas zurückgeben und sie entlasten. Der Anteil der Gemeinden würde sich nicht verändern.

Das heißt im Einzelnen:

  1. Die Gemeinde behält wie bisher die Planungs- und Entscheidungshoheit über den Ausbau.
  2. Es wird von einem Gemeindeanteil von 30% ausgegangen.
  3. Der bisher von den Bürgern aufzubringende Anteil von 70% wird durch Zuschüsse an die Gemeinde aus dem Landeshaushalt aufgebracht.
  4. Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt grundsätzlich nach demselben Verfahren wie bisher auch, wie z.B. nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bzw. dem Investitions-Stock.

Wie kann eine fehlerhafte Verwendung der Mittel unterbunden werden?

Unbegründet sind Befürchtungen, die Entlastung der Bürger durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge würde zu einer Antragsflut führen und dem Missbrauch Tür und Tor öffnen.
Folgende Kontrollmechanismen verhindern das:
1. Die Gemeinde behält die Entscheidungshoheit. Sie entscheidet wie bisher über Notwendigkeit, Zeitpunkt, Planung und Kosten des Ausbaus. Sie muss schließlich auch ihren 30%igen Anteil selbst finanzieren.
2. Im Zuschussantragsverfahren ist wie bei Antragsverfahren üblich die Notwendigkeit der Maßnahme nachzuweisen.
3. Die Festlegung von Standards und Förderobergrenzen verhindern unnötigen Luxus.
4. In der Regel kann eine Gemeinde für ein und dieselbe Straße nur einmal innerhalb von 20 Jahren einen Zuschuss beantragen. Die CDU-Landtagsfraktion präferiert darüber hinaus die in der kommunalen Doppik festgeschriebene Nutzungsdauer einer Straße von 35 Jahren.

Müssen die Gemeinden dann in ihre eigene Tasche greifen?

Durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge dürfen den Städten und Gemeinden keine weiteren finanziellen Belastungen durch Einnahmeausfälle entstehen. Für die wegfallenden Einnahmen aus den bisher von den Anliegern zu zahlenden Straßenausbaubeiträgen muss es einen finanziellen Ausgleich aus dem Landeshaushalt geben.

Welche Kosten würden für das Land entstehen?

Da keine verlässlichen Zahlen über das jährliche landesweite Aufkommen aus diesen Beiträgen vorliegen, ist man fürs erste auf Vergleichswerte angewiesen. Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz veranschlagt für Rheinland-Pfalz 50 Mio. Euro, die SPD in Hessen hat in ihrem Gesetzesentwurf für das Bundesland Hessen 60 Mio. Euro vorgesehen und in Bayern wurden bei der Abschaffung 100 Mio. Euro veranschlagt.

Aus diesem Grund schlägt die CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz vor, jährlich 75 Mio. Euro im Landeshaushalt zu veranschlagen. Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass der tatsächliche Bedarf höher ist, wäre im laufenden Haushalt nachzusteuern.

Was bedeutet der Vorschlag für die Bürger und die Verwaltungen?

1. Die Bürger werden entlastet, da sie in Zukunft nicht mehr an der Unterhaltung der Straßen vor Ort beteiligt werden.
2. Der Kostendruck auf Wohneigentum wird gemindert. Das hilft insbesondere Familien mit Kindern und älteren, oft alleinstehenden Menschen mit niedrigem Einkommen.
3. Der belastende und ständige Streit über Einmal- oder wiederkehrende Beiträge in den Gemeinderäten und in der Bürgerschaft entfällt.
4. Der Streit zwischen Bürgern und Verwaltung über die Höhe der Beiträge, ihre Berechtigung und die Art ihrer Berechnung entfällt ebenfalls.
5. Der Verwaltungsaufwand für die Berechnung der Anliegerbeiträge und deren Begründung gegenüber den betroffenen Bürgern erübrigt sich.
6. Gerichtsverfahren über Anliegerbeiträge, wie sie in der letzten Zeit von Bürgern in Beitragsangelegenheiten immer häufiger angestrengt werden, sind nicht mehr notwendig. Dadurch werden die Gerichte entlastet.